Hilfe beanspruchen

Bitte beachten Sie, dass die Stiftung di Sunneschyn ausschliesslich in der Innerschweiz tätig ist.
In diesen sechs Kantonen gewähren wir unbürokratische Überbrückungshilfen bis max. CHF 1‘000.

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Gesuchsteller

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* Gesuche ohne entsprechende Vollmacht können nur in Ausnahmefällen behandelt werden.

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